Wenn die private Pflegeperson – etwa ein Angehöriger – vorübergehend ausfällt (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub), besteht Anspruch auf eine Ersatzpflege. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise über unseren Dienst erfolgen – individuell angepasst an Ihre Situation.
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