Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag, der zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden kann.
Über unseren Dienst können Sie unter anderem folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Alltagsbegleitung
- Hilfe im Haushalt
- Begleitung zu Terminen oder Einkäufen
- Aktivierende Betreuung
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und sorgen für eine reibungslose Abrechnung mit der Pflegekasse.


