Der Anspruch umfasst ab dem 1. Januar 2024 mit
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2: 761 Euro
Pflegegrad 3: 1.432 Euro
Pflegegrad 4: 1.778 Euro
Pflegegrad 5: 2.200 Euro
Im darauffolgenden Jahr sollen auch die Beträge für Pflegesachleistungen noch einmal steigen.
Danach sollen die Beträge alle drei Jahre an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst werden.
Das erste Mal voraussichtlich zum 1. Januar 2028

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, haben…

