Pflegeunterstützungsgeld ab 2024

Wenn berufstätige Personen die Pflege für einen Angehörigen organisieren oder selbst übernehmen müssen, können sie sich dafür bis zu zehn Tage lang von der Arbeit freistellen lassen.

Dazu suchen Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Entfällt der Lohn, können sie stattdessen Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse erhalten.

Bislang konnte die Leistung nur einmal pro pflegebedürftiger Person beansprucht werden. Ab dem 1. Januar 2024 soll der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld jährlich wiederkehrend bestehen.

So können sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dann jedes Jahr bei einer Notlage im Bereich der häuslichen Pflege für bis zu zehn Tage freistellen lassen.