Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag, der zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden kann.
Über unseren Dienst können Sie unter anderem folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Alltagsbegleitung
  • Hilfe im Haushalt
  • Begleitung zu Terminen oder Einkäufen
  • Aktivierende Betreuung

    Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und sorgen für eine reibungslose Abrechnung mit der Pflegekasse.